Wasserkräne im Bahnwerk und an Bahnhöfen

Diese Wasserkräne befanden sich nicht nur in den Bahnbetriebswerken bzw. Lokabstellbahnhöfen. Auf den Personen- und Güterbahnhöfen waren sie auch notwendiger Weise vorhanden. Vorallem waren die Wasserkräne in den Bahnhöfen an den durchgehenden Hauptgleisen installiert worden, um die Dampflokomotiven während des normalen Haltes im Personenbahnhof zum Fahrgastwechsel mit Wasser versorgen zu können.

In den Bahnbetriebswerken befanden sich die Wasserkräne an den Ein- und Ausfahrgleisen und an den Ausschlack- und Löschegruben. Bei größeren BWs befanden sich ggf. auch noch Wasserkräne in der Nähe der Lokomotivschuppen.

Die Wasserkräne in der Anfangszeit der Eisenbahn hatten nur Standrohre (Verrohrung) mit einer Nennweite bzw. Durchmesser von 50- 100mm, das reichte für einen Wasserdurchfluß von 1m³ pro Minute. Mit der Steigerung der Leistung der Dampflokomotiven wurde auch der Bedarf an Wasser zur Dampferzeugung größer. Die Größe der Vorratsbehälter in Form von Schlepptendern erhöhte sich und damit war eine schnellere Auffüllung der Wasservorräte bei den Halten in Personenbahnhöfen von Nöten. Also wurden zu mindest in den Bahnhöfen Wasserkräne mit einer Ausflußmenge von bis zu 10m³/min. installiert, um die Betriebshalte der leistungsstarken Lokomotiven im Eil- und Schnellzugdienst zu minimieren. Diese Wasserkräne hatten Standrohre mit ca. 300mm NW. In den Bahnbetriebswerken und restlichen Bahnbetriebsgeländen genügten Wasserkräne mit einer Ausflußleistung von 2- 3m³/min.

Verschiedene Ausführungen der Wasserkräne

Wasserkräne gab und gibt es in verschiedenen Ausführungen (Länderbauarten, Gelenkwasserkräne usw). Der Gelenkwasserkran kam dem Lokpersonal sehr entgegen und erleichterte die Bremsmanöver des Zuges bzw. der Lokomotive bedeutend, da hier das exakte Halten am Wasserkran nicht mehr so relevant war. Der Gelenkwasserkran mit seinem langen und geteilten Ausleger hatte je nach Länge einen Einsatzbereich von bis zu 6,3 Meter, welcher entsprechend der Betrieblichen Bedürfnisse verändert werden konnte. Der Gelenkausleger wurde mit Hilfe von Ketten bzw. Seilzügen in die erforderliche Position gebracht. Auf dem Ausleger war in der Regel eine Signallaterne vorhanden, welche in der Dunkelkeit dem Lokpersonal die Stellung des Wasserkranes erkennen ließ. (Rot- Querstellung damit Gefahr, Weiß- Ausleger in Ruheposition also kein Hindernis). Die Ausleger hatten zu dem eine Sollbruchstelle für den Fall einer Kollision, der Ausleger abknickte und das Standrohr unbeschädigt blieb.

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